Dienstag, 2. September 2008

Entlastung: Pendlerpauschale und Arbeitslosenversicherung

Entlastungsschritte per 1. Juli
Ziel unserer Politik ist, durch nachhaltige und spürbare Senkungen der Steuern- und Abgabenquote die Lebensqualität der Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft zu verbessern und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Im Hinblick auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate, hat die Bundesregierung rasch gehandelt, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern rasch unter die Arme zu greifen.

Pendlerpauschale
In der dritten Pendlerentlastung in dieser Legislaturperiode wurde das Pendlerpauschale (derzeit maximal 2.931 Euro jährlich) um weitere 15% - im Ausmaß von 35 Millionen Euro - erhöht. Damit wird den gestiegenen Treibstoffpreisen und den damit erhöhten Belastungen der Pendler entgegengewirkt.

Tabelle Erhöhung Pedlerpauschale der vergangenen Jahre:
siehe Link:
www.bmf.gv.at/Allgemeines/Flashmeldung/EntlastungPendlerpa_8516/_start.htm">

Kilometergeld
Weiters wurde das Kilometergeld von vormals 37,6 Cent je Kilometer auf derzeit 42 Cent je Kilometer (per 1. Juli 2008) - im Ausmaß von 25 Millionen Euro - erhöht. Die Gesamtentlastung dieser Maßnahmen beläuft sich damit auf insgesamt 60 Millionen Euro.

Senkung der Lohnnebenkosten – Entlastung für 1 Mio. Arbeitnehmer
Darüber hinaus trat – ebenfalls per 1. Juli 2008 – die Senkung der Lohnnebenkosten im Niedrigeinkommensbereich - also die Streichung des dreiprozentigen Dienstnehmerbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bis 1.100 Euro, die Senkung auf ein Prozent bis 1.200 Euro und auf zwei Prozent bis 1.351 Euro - in Kraft. Dadurch werden rund eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet und profitieren durch diese Maßnahme sofort.

Beispiele:
Eine Person, die 1100 Euro brutto monatlich (14x pro Jahr) verdient und mehr als 2 km vom Dienstort entfernt lebt, wobei die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Anspruch auf großes Pendlerpauschale), hat ab 1. Juli netto um 592 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel.

Eine Person mit einem Einkommen von 1000 Euro brutto monatlich (14x pro Jahr), die mehr als 40 km vom Dienstort entfernt lebt und somit Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, hat ab 1. Juli netto um 550 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel.

Einer Person mit einem Brutto-Monatseinkommen von 1300 Euro, die mehr als 60 km vom Arbeitsplatz entfernt lebt und somit Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, bleiben ab 1. Juli netto um 435 Euro mehr pro Jahr.

Quelle:
Homepage Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße

Politik von Menschen für Menschen

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