Belebung für Ortszentrum von Mittersill
Aktion von: LR SEPP EISL
Ortskernausweisung erleichtert Ansiedlung von Handelsbetrieben
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Mittersill hat beschlossen, im Flächenwid-mungsplan den Zentrumsbereich als Ortskern zu kennzeichnen. "Diese Entscheidung von Mittersill, die Ansiedlung von Handelsbetrieben im Ort zu erleichtern und damit das Zentrum zu beleben, kann ich nur begrüßen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der Landesregierung", so Raumordnungsreferent Landesrat Sepp Eisl heute, Montag, 23. April. In ausgewiesenen Orts- oder Stadtkernen ist für die Ansiedlung von Handelsgroßbetrieben keine Standort-Verordnung mehr notwendig. Mittersill ist die neunte Orts- oder Stadtkernausweisung in Salzburg.
Die Marktgemeinde Mittersill erfüllt die zentralörtliche Funktion für den Oberpinzgau. "Daher ist die Erhaltung und Weiterentwicklung eines vitalen Ortskernes von großer Bedeutung. Auch in Mittersill haben sich in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Handelsbetriebe, vor allem im Bereich der Einfahrt von Zell am See her, etwas abseits des Ortskernes angesiedelt. Im Zentrum von Mittersill gibt es allerdings eine ganze Reihe von teils ungenutzten Objekten, die saniert oder abgebrochen und neu aufgebaut werden können. Vor allem für diese Fälle soll es eine Verfahrenserleichterung geben, falls die Neuerrichtung von Handelsgroßbetrieben beabsichtigt ist", betont Eisl.
Das Land hat 2004 einen Leitfaden zur Orts- und Stadtkernabgrenzung herausgegeben. "Dieser Leitfaden soll eine Orientierung bieten und die Verantwortlichen in den Gemeinden in der Revitalisierung und Stärkung von Ortskernen unterstützen. Die Erhaltung dieser Ortskerne als Zentren des Zusammenlebens und der Kommunikation in den Gemeinden muss unser zentrales Ziel sein und bleiben", so Eisl.
Orts- und Stadtkerne könnten nur jene Flächen sein, die durch eine entsprechende Nut-zungsdurchmischung auch der ursprünglichen Bedeutung, also dem Zusammentreffen von Wohnen, Handel, Kultur, Dienstleistung, Tourismus und öffentlichen Einrichtungen, gerecht würden. "Periphere Dienstleistungs- und Handelsagglomerationen erfüllen diese Voraus-setzungen in der Regel nicht und leisten keinen Beitrag zur Belebung der eigentlichen Ortskerne", so Eisl abschließend.
Ortskernausweisung erleichtert Ansiedlung von Handelsbetrieben
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Mittersill hat beschlossen, im Flächenwid-mungsplan den Zentrumsbereich als Ortskern zu kennzeichnen. "Diese Entscheidung von Mittersill, die Ansiedlung von Handelsbetrieben im Ort zu erleichtern und damit das Zentrum zu beleben, kann ich nur begrüßen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der Landesregierung", so Raumordnungsreferent Landesrat Sepp Eisl heute, Montag, 23. April. In ausgewiesenen Orts- oder Stadtkernen ist für die Ansiedlung von Handelsgroßbetrieben keine Standort-Verordnung mehr notwendig. Mittersill ist die neunte Orts- oder Stadtkernausweisung in Salzburg.
Die Marktgemeinde Mittersill erfüllt die zentralörtliche Funktion für den Oberpinzgau. "Daher ist die Erhaltung und Weiterentwicklung eines vitalen Ortskernes von großer Bedeutung. Auch in Mittersill haben sich in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Handelsbetriebe, vor allem im Bereich der Einfahrt von Zell am See her, etwas abseits des Ortskernes angesiedelt. Im Zentrum von Mittersill gibt es allerdings eine ganze Reihe von teils ungenutzten Objekten, die saniert oder abgebrochen und neu aufgebaut werden können. Vor allem für diese Fälle soll es eine Verfahrenserleichterung geben, falls die Neuerrichtung von Handelsgroßbetrieben beabsichtigt ist", betont Eisl.
Das Land hat 2004 einen Leitfaden zur Orts- und Stadtkernabgrenzung herausgegeben. "Dieser Leitfaden soll eine Orientierung bieten und die Verantwortlichen in den Gemeinden in der Revitalisierung und Stärkung von Ortskernen unterstützen. Die Erhaltung dieser Ortskerne als Zentren des Zusammenlebens und der Kommunikation in den Gemeinden muss unser zentrales Ziel sein und bleiben", so Eisl.
Orts- und Stadtkerne könnten nur jene Flächen sein, die durch eine entsprechende Nut-zungsdurchmischung auch der ursprünglichen Bedeutung, also dem Zusammentreffen von Wohnen, Handel, Kultur, Dienstleistung, Tourismus und öffentlichen Einrichtungen, gerecht würden. "Periphere Dienstleistungs- und Handelsagglomerationen erfüllen diese Voraus-setzungen in der Regel nicht und leisten keinen Beitrag zur Belebung der eigentlichen Ortskerne", so Eisl abschließend.
oevpmittersill - 25. Apr, 10:31