Nach einer so langen Schlechtwetterphase war ein gemütlicher Hucka im Freien längst fällig. Obwohl die Veranstaltung von Samstag auf Dienstag (Marienfeiertag) den 15. August verschoben werden musste, strömten viele Einheimische und Gäste zum Felberfest.
Der Sinn des Felberfestes ist, dass Jung bis Junggebliebene und Familien bei einem Glaserl Wein, selbstgemachter Hausmannskost und den zünftigen Klängen des Museumstrio und der Hollersbacher Tanzlmusi zusammenkommen. Das Ambiente des Heimatmuseums bietet sich dafür einfach perfekt an.
Der Dank für dieses gelungene Fest geht an alle Gäste und Besucher. Ein weiterer Dank richtet sich an den Museumsverein, allen Spendern und an alle Helfer - allen voran unserer unermüdlich organisierenden Egger Maria mit ihren Frauen.
SM
oevpmittersill - 24. Aug, 21:08
Am 18. 07. 2006 informierte die Naturschutzabteilung des Landes Salzburg im Gemeindeamt Mittersill über die Fortsetzung der Biotopkartierung im Oberpinzgau. Als Gemeinderat möchte ich die Mittersiller Bevölkerung insbesondere die betroffenen Grundeigentümer informieren.
Auf Basis des Naturschutzgesetzes und über Auftrag des Landtages wurde im Juli von der Naturschutzabteilung eine Firma beauftragt, dieses Gebiet systematisch zu bearbeiten und ökologisch wertvolle Flächen in die Karten einzutragen. In Mittersill ist das Gemeindegebiet südlich der Salzach betroffen.
Ziel des Naturschutzgesetzes ist es, ökologisch wertvolle Flächen zur Erhaltung der Artenvielfalt in den Biotopkataster aufzunehmen.
Ökologisch wertvolle Flächen sind zB:
• Stehende und fliesende Gewässer mit Begleitvegetation
• Hecken, Feldgehölze und landschaftsprägende Elemente
• Mager- und Trockenstandorte
• Nieder- und Hochmoore
• Alpine Rasen und Polstergesellschaften
• Sowie Zwergstrauchheiden
Von der Kartierung nicht betroffen sind intensiv genutzte Flächen, dazu zählen zwei und mehrmähdige Wiesen, Wirtschaftswälder, Monokulturen, Siedlungsgebiete, Verkehrsflächen und Sportanlagen.
Das Kartierungsgebiet erstreckt sich bis in alle Höhenlagen mit teilweise sehr unwegsamem Gelände, sodass die Erhebungsarbeiten vom Juli 06 bis zum Herbst 07 andauern werden. Dabei ist das Kartierungspersonal angehalten in gutem Einvernehmen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungszeit (bevorstehende Mahd oder Zeit der Jagdausübung) den Grundeigentümern entgegen zu kommen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich vor dem Betreten eines Grundstückes anzumelden. Die aufgenommenen Biotope werden nachfolgend vom Naturschutzreferat mittels EDV-Technik ausgewertet.
In weiterer Folge findet wieder eine Informationsveranstaltung statt, die über Anschlag an der Amtstafel kund gemacht wird und zu der die betroffenen Grundeigentümer persönlich eingeladen werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Biotopkartierung keinen Einfluss auf die bisherige landwirt- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ausübt. Sofern es sich jedoch um Flächen mit besonders schützenswerten Arten handelt, besteht die Möglichkeit über den Vertragsnaturschutz bestimmte Bewirtschaftungsformen festzulegen. In diesem Falle ist eine Leistungsabgeltung vorgesehen.
Für individuelle Fragen können Sie sich an die Naturschutzabteilung des Landes Salzburg wenden. Tel.: 0662/842 55 21
GR Franz Fuchs
oevpmittersill - 24. Aug, 21:06